Getrocknete Pilze

Nicht zum Verzehr bestimmt. Ganze, ungemahlene getrocknete Pilze (Kappen, Hüte) — angeboten ausschließlich als ethnobotanisches Sammlerobjekt sowie zu dekorativen und rituellen Zwecken (Räucherwerk). Abgabe ab 18 Jahren. Amanita-Arten fallen nicht unter das BtMG, sind jedoch nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.

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